Den Fortbestand des postalischen Dialogs sichern

Dem BDSG II zum Trotz: Marketinganwender haben weiterhin Zugriff auf hochwertige Anschriftenänderungs­informationen und Listendaten zur Neukundenakquise. PDF Icon Gesamtbeitrag

Erschienen in ONEtoONE / Ausgabe 10/2009.

 

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