Kolumne
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von Dr. Christoph Müllerleile

Neue Ernte bei Gesetzen und Verordnungen

Fundraising ist nicht nur das Beschaffen von Mitteln für gute Zwecke, sondern auch das Herstellen von Rahmenbedingungen, die einen ungestörten Zufluss dieser Mittel ermöglichen. Das reicht von der Einrichtung geeigneter Sammelsysteme für Geld- und Sachzuwendungen über deren dialogfähige Verbuchung bis zur Mitgestaltung der Gesetzgebung auf allen Ebenen. Mit besonderer Spannung sollten Fundraiser*innen auf den Jahresbeginn schauen. Dann nämlich treten manchmal Veränderungen in der Gesetzgebungs- und Verordnungslandschaft in Kraft, die erheblichen Einfluss auf unser aller Möglichkeiten haben können, Spenden und Sponsoring einzuwerben.

So ist es guter Lobbyarbeit zum Beispiel gelungen, ab 1. Januar den Klimaschutz, den Kampf gegen geschlechtliche Diskriminierung, die Ortsverschönerung, den Freifunk und die Pflege und Unterhaltung von Friedhöfen in die Liste der gemeinnützigen Zwecke aufnehmen zu lassen.

Ein wichtiger Zweig politischer Einflussnahme ist aber immer noch von Steuererleichterungen ausgenommen. Seit der Attac-Entscheidung des Bundesfinanzhofes von 2019 schweben Organisationen, die im zivilgesellschaftlichen Bereich, vor allem der politischen Bildung, tätig sind, steuerpolitisch in der Luft.

Kolumnist Dr. Christoph Müllerleile

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Im Grunde genommen kann jedes Finanzamt entscheiden, ob die Tätigkeit einer Bürgerinitiative politische Einflussnahme im Sinne des Parteiengesetzes ist und damit außerhalb des gemeinnützigen Bereichs liegt oder ob sie sich im Rahmen der in der Abgabenordnung festgehaltenen Zwecke bewegt. Zwar genießen auch Parteien Steuerprivilegien. Aber welche Organisation mit zivilgesellschaftlichen Absichten möchte denn wirklich eine Parteistruktur ausbilden mit dem Zwang, sich an allgemeinen Wahlen zu beteiligen? Wer auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verzichtet, verliert die Zuwendungen von Institutionen, die Förderung nur an Gemeinnützige ausreichen dürfen.

Die in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammengeschlossenen Vereine und Stiftungen fordern mit Recht ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht, das über das Steuerrecht hinausgeht und die wichtige Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen für Demokratie und politische Entscheidungen anerkennt. In den Katalog der gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung sollten nach Ansicht der Pressure-Group zumindest die Förderung der Menschen- und Grundrechte, des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der informationellen Selbstbestimmung aufgenommen werden.

Aber es gibt auch Erfreulicheres.

Der vereinfachte Steuernachweis gilt jetzt bis 300 Euro, Zeitspenden werden durch Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen attraktiver. Kleinere gemeinnützige Organisationen müssen das Damoklesschwert der zeitnahen Mittelverwendung nicht mehr fürchten. Auch Servicegesellschaften gemeinnütziger Organisationen können künftig gemeinnützig sein. Die Mittelweitergabe an andere NPOs wird erleichtert.

Erschwert wird die Möglichkeit, tatsächliche Geschäftsführung mit musterhaften Satzungszielen zu kaschieren. Hier können die Finanzämter künftig selbst ermitteln und Freistellungsbescheide gegebenenfalls widerrufen; sie brauchen nicht mehr auf die nächste Veranlagung zu warten.

Besonders zu begrüßen ist die Einführung eines Registers steuerbegünstigter Organisationen beim Bundeszentralamt für Steuern ab Januar 2024. Das Register wird auch ausländischen NPOs offenstehen, die Spenden aus Deutschland erhalten und ihren Sitz im EU- oder EWR-Ausland haben. Vielleicht ist das der Beginn eines Transparenzregisters nach britischem Vorbild.

Es ist von Vorteil, dass die Interessenvertretung des Fundraisings in Deutschland, der Deutsche Fundraising Verband, in den wichtigsten Lobby-Gremien vertreten ist, um mitzuhelfen, die Wege von der Zuwendung zum guten Zweck in gesetzlich kontrollierter Form zu begradigen.

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Der Autor ist freier Fachautor für Fundraising und Philanthropie. Der Kommentar stellt seine persönliche Meinung dar. Kontakt: muellerleile@t-online.de

 

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