Nachrichten 2018/2

Weniger Menschen spenden, aber dafür öfter

Im Jahr 2017 gaben rund 21 Millionen Menschen – das ist etwa jeder Dritte – Geld an gemeinnützige Organisationen oder Kirchen. Im Vergleich zum Vorjahr waren das etwa 1,1 Millionen Spender weniger. Insgesamt lag die Gesamtsumme mit 5,2 Milliarden Euro aber nur knapp unter der des Vorjahres (5,3 Milliarden Euro).

Das Spendenjahr 2017 Foto: © Fotolia Der Deutsche Spendenrat, der die Ergebnisse Ende Februar bekannt gab, führt dies darauf zurück, dass die Menschen häufiger im Jahr 2017 gespendet haben. Im Schnitt wurden 35 Euro gespendet und das knapp 7-mal im Jahr. Die nach wie vor spendenfreudigste Gruppe ist die Generation 70 plus, die für rund 40 Prozent der Gesamteinnahmen verantwortlich ist.

Eine eher rückläufige Spendenbereitschaft zeige dagegen die Altergruppe der 36- bis 50-Jährigen, sagte die Geschäftsführerin des Spendenrates Daniela Geue. In dieser Gruppe gewinne das Crowdfunding, mit dem sich gezielt einzelne Projekte im Internet fördern lassen, zunehmend an Bedeutung. Doch nach wie vor sei der persönlich adressierte Brief der Anstoß für jede fünfte getätigte Spende.

Seit 2005 wird die Studie zum Spendenaufkommen von der Gesellschaft für Konsumforschung erstellt. Befragt wurden 10.000 Menschen zu ihrem Spendenverhalten.

 

Spendenbescheinigungen für Crowdfunding?

Crowdfunding, das Sammeln vieler kleiner Geldbeträge via Internet, um eine größere Summe zu erreichen, wird immer beliebter. Ursprünglich gedacht zur Anschubfinanzierung von Start-up-Unternehmen, bedienen sich immer öfter auch Fundraiser dieses Instruments zur Mittelbeschaffung. Doch wie werden die eingeworbenen Mittel spendenrechtlich behandelt?

Crowdfunding Foto: © Pexels/Twenty20 Wird das Geld zum Beispiel über ein Crowdfunding-Portal gewonnen, das als Treuhänder auftritt und die Gelder direkt an die Organisation weiterleitet, kann die Organisation bei Vorliegen der Adresse und der Höhe des gespendeten Geldes eine Spendenbescheinigung ausstellen. Allerdings ist der sogenannte vereinfachte Nachweis für Spenden bis 200 Euro per Bankbeleg in diesem Fall nicht möglich.

Wird das Crowdfunding von einer als gemeinnützig anerkannten Organisation betrieben, die selbst keine Projekte durchführt, sondern die eingeworbenen Mittel unmittelbar an entsprechende Einrichtungen weiterleitet, kann diese Organisation Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. Hier ist auch der vereinfachte Nachweis per Bankbeleg möglich.

Betreibt eine gemeinnützige Organisation selbst ein Crowdfunding-Portal für eigene Projekte, besteht kein Unterschied zur regulären Mittelbeschaffung.

Die Anwaltskanzlei Winheller weist in ihrem aktuellen Newsletter darauf hin, dass Spendenbescheinigungen überhaupt nur ausgestellt werden dürfen, wenn die allgemeinen gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Crowdinvesting, bei dem die Geldgeber finanziell am Projekterfolg teilhaben oder Crowdlending, bei dem das eingezahlte Geld nach einer bestimmten Laufzeit zurückgezahlt wird, berechtigen nicht zum Spendenabzug.

 

Clooney Foto: © Shotshop Winfrey, Clooney, Spielburg und Katzenberg spenden für Anti-Waffen-Bewegung

Seit dem furchtbaren Amoklauf in der Marjory Stoneman Douglas High School in Florida mit 17 Todesopfern wird in den Vereinigten Staaten von Amerika kontrovers über Waffenbesitz von Privatpersonen diskutiert. Nun setzen einige Prominente ein Zeichen gegen Waffenbesitz und spenden für die Anti-Waffen-Bewegung. Im Namen ihrer Kinder spendeten Amal und George Clooney eine halbe Million Dollar an die Anti-Waffen-Bewegung für eine große Demonstration von Schülern und Lehrern in der Hauptstadt Washington.

Star-Regisseur Steven Spielberg und seine Frau Kate Capshaw sagten daraufhin ebenfalls eine halbe Million zu. Eine weitere halbe Million spendete US-Talkqueen Oprah Winfrey. Auch der Produzent und Ex-Disney- und Dreamworks-Chef Jeffrey Katzenberg und seine Frau Marilyn spendeten eine halbe Million Dollar.

 

Bitcoin Foto: © Pixabay Bitcoin-Spenden willkommen

Bei den Jungfreisinnigen Schweiz, einer liberalen Jungpartei, können Spenden ab sofort auch in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Ripple gezahlt werden. Die Partei erhofft sich dadurch mehr Spenden und eine zunehmende Diskussion über die digitalen Währungen.

Nach Aussage des Präsidenten Andri Silberschmidt gehöre Digitalisierung und ein offener Umgang  mit den neuen Techniken zu den Kernthemen der Jungfreisinnigen. Doch noch steht die Jungpartei mit ihrem Vorstoß allein. Die Jungsozialisten hegen sogar große Bedenken gegen die Kryptowährungen. Sie kritisieren den enormen Stromverbrauch, da die Computer komplexe Rechenoperationen lösen müssen.

Solche Bedenken hegt die Züricher Freikirche ICF (International Christian Fellowship) nicht. Sie akzeptiert seit kurzem Spenden in Form von Bitcoins und anderen Kryptowährungen. Bekannt für Lasershows und Rockmusik in ihren Gottesdiensten, greift die ICF auch im Spendenmarketing neueste Trends auf und versucht damit am Puls der Zeit zu sein.

Pittiplatsch Foto: © Fotolia Folgt auf Schnatterinchen auch bald Moppi?

Die Spendenbereitschaft der Bürger und Bürgerinnen in der Erfurter Kindermedienstadt ist ungebrochen: Schon seit einiger Zeit bevölkern durch Spenden finanzierte Figuren des Kinderkanals das Stadtbild und erfreuen sich großer Beliebtheit. Im vergangenen Winter fand auch der Kobold Pittiplatsch seinen Platz. Nun wird er – dank zahlreicher Spender und Spenderinnen – bald Gesellschaft von seiner Freundin der Ente Schnatterinchen bekommen. Fehlt noch Hund Moppi und das beliebte Figuren-Trio ist komplett. Spenden für Moppi werden bereits gesammelt ...

 

 

 

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