Opt-In oder Opt-Out, das ist hier die Frage …

Zitronen vor blauer Flagge Zitronen für Fundraiser – setzt sich die ePrivacy in ihrer jetzigen Form durch, drohen massive Spendeneinbußen. © Adobe Stock | Bowonpat

von Marike Ziehmann

Die Vorzeichen für tiefgreifende Veränderungen sind oft nur vage. Bevor die nahende Gefahr erkannt wird, ist es meistens zu spät. Eine solche Änderung, die großen negativen Einfluss auf die Arbeit von gemeinnützigen Organisationen haben könnte, deutet sich nun in Form der ePrivacy-Verordnung an.

Seit Jahren auf europäischer Ebene diskutiert, werden nun erste konkrete Umsetzungsvorhaben der ePrivacy-Verordnung sichtbar, die schon Ende 2020 in Kraft treten könnten. Eines lässt sich jetzt schon sagen: Die vermeintlich „kleine Schwester“ der DSGVO hat es in sich!

Was passiert gerade?

Die ePrivacy-Verordnung (ePV) könnte schon bald die Handlungsfähigkeit von gemeinnützigen Organisationen massiv einschränken. Denn die ePV wird in Artikel 16 eine Regelung für Direktwerbung per elektronischer Kommunikation, also per E-Mail und Telefon, treffen. Nach dem aktuellen Entwurf droht insofern eine Opt-In-Lösung für Fundraising.

Damit hat die ePV maßgeblichen Einfluss auf Form und Umfang, wie gemeinnützige Organisationen in Zukunft per Telefon oder E-Mail zu ihren Spendern Kontakt halten oder Spenden akquirieren können. Derzeit nutzen zahlreiche Organisationen die Möglichkeiten, die ihnen die DSGVO bietet, um auch ohne Opt-In mit Spendern telefonieren zu können. Sprechen Sie uns bei Fragen zur Telefonie E-Mail-Kommunikation ohne Opt-In gerne an. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Ein guter und regelmäßiger Kontakt zwischen Organisation und Spender ist die Basis eines vertrauensvollen Miteinanders. Wenn ausgerechnet dieser sensible Punkt durch die ePV unverhältnismäßig eingeschränkt wird, darf an der Sinnhaftigkeit der Regeln gezweifelt werden. So könnte die ePV zum Knebel des gemeinnützigen Sektors werden.

Kommerzielle Unternehmen werden begünstigt

Eine weitere Besonderheit macht die Regelung noch absurder: Während kommerzielle Unternehmen ein Opt-In automatisch im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen generieren könnten (der Hinweis auf ein Widerrufsrecht reicht in diesem Fall völlig aus), solle diese Möglichkeit gemeinnützigen Organisationen vorenthalten werden. Der Industrie wird also eine Tür in die Opt-Out-Lösung offengehalten, dem gemeinnützigen Sektor nicht!

Es drohen massive Spendeneinbußen

Für zahlreiche NPOs sind Spenden aus regelmäßigen Lastschriften eine verlässliche und wichtige Einnahmequelle. Organisationen, die diese Einnahmen strategisch und konsequent generieren, beziehen so nicht selten bis zu 50% ihrer Spendeneinnahmen. Der mit Abstand effizienteste Weg zur Gewinnung von Lastschriften ist das persönliche Telefonat mit dem Spender. Ist dies nur noch stark begrenzt möglich, wird es künftig ungleich schwerer, neue Lastschriften zu gewinnen oder bestehende Aufträge aufzuwerten. Es drohen massive Spendeneinbußen.

Potenziale rechtzeitig nutzen

Derzeit wird die ePV auf politischer Ebene stark diskutiert. Täglich gibt es neue Meldungen über kontroverse Meinungen zur Umsetzung einzelner Bestimmungen. Daher unsere Empfehlung an alle gemeinnützigen Organisationen und Vereine: Informieren Sie sich regelmäßig und machen Sie, wenn nötig, Ihren Einfluss geltend! Denn kaum eine politische Entscheidung wird in den nächsten Jahren so großen Einfluss auf den gemeinnützigen Sektor haben, wie die ePV.

Niemand kann derzeit mit Sicherheit sagen, in welcher Form die ePrivacy am Ende umgesetzt werden wird. Auch ein neuer Entwurf steht zur Debatte.  Alle Beteiligten sind gut beraten, wenn sie die noch vorhandenen, liberaleren Rahmenbedingungen nutzen. Dienstleister wie die SAZ-Gruppe unterstützen Sie dabei, bevor es zu spät ist.

Bei Ihren Fragen rund um die Themen Lastschrifttelefonie und Lead-Generierung beraten wir Sie gern. Kontaktieren Sie uns unter: E-Mail: marketing@saz.com oder Tel. +49 5137 88 1444
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