Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Stand Mai 2023

© SAZ Services AG, St. Gallen, Schweiz; SAZ Services GmbH, Garbsen, Deutschland. Nachdruck, Vervielfältigung und Teilauszüge sind nicht gestattet.

 

 

PDF Icon AGB für die Pacht von Adressdaten für eine Postaussendung der SAZ Services AG, CH-St. Gallen im PDF-Format zum Download 

 

1. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bei der Pacht von Adressdaten (auch Adressmiete genannt) von der SAZ Services AG, Davidstrasse 38, 9000 St. Gallen, Schweiz. Die AGB sind für den Business-to-Business-Bereich konzipiert, sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Der Auftragsumfang ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Diese gilt vorrangig zu diesen AGB. Der Kunde versichert, nicht auf fremde Rechnung und nicht im fremden Interesse zu handeln.

 

2. Eine Verarbeitung der gelieferten personenbezogenen Daten ist dem Kunden nur gestattet, wenn er diese für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Massnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, benötigt, die Verarbeitung der Trefferdaten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Kunden erforderlich ist, er diese für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen gegenüber der betroffenen Person benötigt oder die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden erforderlich ist und nicht die Schutzinteressen der betroffenen Person im Einzelfall überwiegen. Postalische Direktwerbung gegenüber dem Betroffenen ist generell durch ein berechtigtes Interesse gerechtfertigt. Das berechtigte Interesse ist vom Kunden nachprüfbar zu dokumentieren. Der Abgleich mit oder die Anreicherung einer Referenz- oder Haushaltsdatenbank ist nicht erlaubt. Hiermit sind Zusammenstellungen von Adressdaten natürlicher Personen gemeint, wobei eine Abdeckung aller privaten Haushalte innerhalb eines Gebietes angestrebt wird und der Dateninhaber zu einem wesentlichen Teil der Betroffenen keine Kunden- oder Interessentenbeziehung unterhält.

 

3. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde bei vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die ihm gelieferten Anschriftendaten ausschliesslich für eigene Geschäftszwecke für eine einmalige Werbesendung/Mailing zu nutzen. Die Überstellung erfolgt an einen vom Kunden eingeschalteten Auftragsverarbeiter, der die Werbesendungen/Mailings postaufliefert. Anschriften, die der Kunde aufgrund von Retourenvermerken erhält, darf er nochmals einmalig mit der bereits freigegebenen Aktion bewerben. Eine Mehrfachnutzung und/oder dauerhafte Speicherung der Anschriftendaten ist ansonsten untersagt. Der Kunde haftet insoweit auch für seine Erfüllungsgehilfen und Auftragsverarbeiter. Dem Kunden ist es ferner nicht gestattet, die Anschriftendaten selbst oder durch Dritte, ganz oder in Teilen, in elektronischer oder analoger Form zu vermarkten oder ohne unsere Zustimmung an verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte weiterzugeben. Für Prüfzwecke wird unter Wahrung des Datenschutzes ein Sicherungs- und Kontrollsystem verwendet, das nach dem jeweiligen Stand der Technik ergänzt und erweitert wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass in jede Adressenlieferung maximal 50 Kontrolladressen je Adressengruppe einarbeitet werden, um kontrollieren zu können, ob die gelieferten Adressen unbefugt weiter genutzt wurden. Ein Vertragsverstoss des Kunden wird bereits bei Vorlage einer einzigen unrechtmässig verwendeten Kontrolladresse oder eines damit vergleichbaren Kontrollmittels vermutet. Der Kunde kann sich entlasten.

 

4. Verwendet der Kunde von der SAZ Services AG gelieferte Daten schuldhaft in einer Weise, die ihm nicht vertraglich gestattet ist, insbesondere werden für einen einmaligen Einsatz gelieferte Daten ein weiteres Mal eingesetzt, so wird eine Konventionalstrafe in Höhe des 10fachen Entgelts (netto) desjenigen Auftrages, in dessen Ausführung die Daten geliefert wurden, fällig, mindestens jedoch in Höhe von 5.100,- EUR. Gegen eine Konventionalstrafe ist dem Kunden eine Aufrechnung nicht gestattet; die Konventionalstrafe kann auch nicht mit einem Guthaben aufgrund eventueller Vorauszahlungen des Kunden verrechnet werden. Die Konventionalstrafe ist vom zuständigen Gericht dem Grunde und der Höhe nach voll überprüfbar. Die Zahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von der weiteren Einhaltung der vertraglichen Pflichten. Die Konventionalstrafe wird auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet.

 

5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die postalische Zustellbarkeit aller angemieteten Adressen nicht gewährleistet und daher auch nicht vereinbart werden kann. Wir können je nach der mit dem Kunden vereinbarten Qualitätsstufe nur eine Wahrscheinlichkeitsaussage dahingehend treffen, dass eine postalische Zustellung unseres Wissens nach im Einzelfall möglich ist, da wir dies letztlich nicht beeinflussen können (Versterben, Umzug des Betroffenen, fehlende Kennzeichnung des Briefkastens etc.). Im Zweifel ist eine Leistung mittlerer Art und Güte geschuldet. Es wird nicht dafür gehaftet, dass der vom Kunden mit der Werbeaussendung/dem Mailing verfolgte Zweck erreicht wird, insbesondere wird kein Werbeerfolg oder eine bestimmte Responsequote geschuldet. Eine ausdrücklich zugesagte Retourenvergütung wird nur dann gewährt, sofern die Retouren einen Anteil von 4 % der Gesamtaussendung übersteigen. Der Anspruch ist nur gegeben, sofern der Kunde die Retouren nachweist und uns die Retouren körperlich für die Überprüfung der absoluten Zahl der Retouren zur Verfügung stellt. Der geforderte Nachweis muss innerhalb von sechs Wochen nach Lieferung der Adresslisten an den mit der Postauflieferung betrauten Dienstleister, spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Postauflieferung der entsprechenden Sendung erfolgen (Ausschlussfrist).

 

6. Dem Kunden wird nur im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes. Schadenersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

7. Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder eine Datenbeschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemässer Datensicherung des Kunden erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.

 

8. Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr, ausser bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei grobem Verschulden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

9. Bei in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kunden gelten ergänzend die vom Council Listbroker im DDV, Arbeitsgemeinschaft Handelsbrauch, festgestellten Handelsbräuche im Listbroking.

 

Stand Oktober 2018

© SAZ Services AG, St. Gallen, Schweiz. Nachdruck, Vervielfältigung und Teilauszüge sind nicht gestattet.

 

 

Bitte fordern Sie die speziellen AGB unter AGB(at)saz.com an.

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