Es wird unwahrscheinlicher, die kontrovers diskutierte Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aufzuhalten. Die geplante Verpflichtung, eine Werbeerlaubnis („Opt-in“) einzuholen, trifft nicht nur Werbetreibende direkt, sondern durch die Hintertür auch Spendenorganisationen. Gesamtbeitrag
Erschienen in Fundraiser Magazin / Ausgabe Frühjahr 2009.
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