Neue EU-Förderperiode 2014 – 2020: Aktuelle Fördermöglichkeiten

Von Heike Kraack-Tichy

Heike Kraack-Tichy, emcra GmbHHeike Kraack-Tichy, emcra GmbH

In der aktuellen EU-Förderperiode 2014 – 2020 stehen insgesamt rund 960 Mrd. Euro zur Verfügung. Ein großer Teil davon fließt in Form von Fördermitteln in die Mitgliedstaaten. Um diese Gelder zielgerichtet zu verteilen, hat die EU in verschiedenen Politikbereichen Förderprogramme auferlegt.

EU-Förderung in vier Bereichen
emcra hat eine Struktur für EU-Fördermittel erarbeitet, die diese in vier Bereiche unterteilt:

  • Brüsseler Aktionsprogramme für Projekte mit europäischen Partnern
  • EU-Strukturfonds, z.B. der Europäische Sozialfonds (ESF) für regionale & nationale Projekte
  • Landwirtschaft & Projekte im ländlichen Raum für regionale Vorhaben
  • EU-Außenhilfe für weltweite Aktivitäten mit Partnern außerhalb der EU

 
In den einzelnen Förderbereichen gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen, die wiederum zahlreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedlichste Projektvorhaben auf europäischer und nationaler Ebene bieten.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl relevanter Förderprogramme.

Brüsseler Aktionsprogramme
Für die Brüsseler Aktionsprogramme stehen in der aktuellen EU-Finanzperiode rund 125,6 Mrd. Euro zur Verfügung. Kennzeichnend für diesen Förderbereich ist die europäisch-transnationale Ausrichtung der Projekte. Wer hier eine Projektförderung beantragen möchte, muss mit europäischen Partnern – in der Regel aus den 28 EU-Mitgliedstaaten – zusammenarbeiten.

„Erasmus+“ – EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
Eines der wohl bekanntesten Förderprogramme dieses Bereichs ist „Erasmus+“ – das neue Programm für die berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung, Schul- und Hochschulbildung, die Arbeit mit Jugendlichen sowie für Sportprojekte. Es vereint altbewährte Förderprogramme wie das „Programm für lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“. Das „Erasmus+“-Budget umfasst in der laufenden Förderperiode 14,8 Mrd. Euro. Der überwiegende Teil der Ausschreibungen erfolgt für deutsche Antragstellende über vier nationale Agenturen, die ihren Sitz in Bonn haben. Einzelne Programmkomponenten in „Erasmus+“ werden zudem über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel verwaltet.

„Erasmus+“ fördert in den Bereichen Jugend, Bildung und Sport grundsätzlich zwei Arten von Projekten: die Strategischen Partnerschaften und Mobilitäten.

Strategische Partnerschaften sind transnationale Projekte, die den Austausch, die Entwicklung oder die Umsetzung von Innovation und bewährten Verfahren ermöglichen. So können z.B. erprobte pädagogische Konzepte ins europäische Ausland transferiert oder gemeinsam weiterentwickelt werden.

Im Rahmen von Mobilitätsprojekten werden organisierte Lehr- oder Lernaufenthalte im europäischen Ausland für Auszubildende, Studierende und Bildungspersonal gefördert. Mobilitätsprojekte ermöglichen z.B. individuelle Weiterbildungen im europäischen Ausland zu den verschiedensten Themen der Erwachsenenbildung oder einen Lernaufenthalt in der Erstausbildung.

Projektvorschläge können von gemeinnützigen Organisationen und Institutionen aus den Bereichen Jugend, Bildung, Sport sowie von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen der Sozialwirtschaft eingereicht werden.

Übersicht über die Einreichfristen 2015

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend 4. Februar, 30. April, 1. Oktober
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Bildung 4. März
Strategische Partnerschaften im Bereich Bildung 31. März
Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend 4. Februar, 30. April, 1. Oktober

 
EU-Strukturfonds – Europäische Sozialfonds (ESF)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das zentrale Instrument zur Verbesserung der Beschäftigungssituation in der EU. Er unterstützt bspw. Aus- und Weiterbildungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, fördert den Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende und benachteiligte Personen und stärkt die Ausbildungssysteme. Für die insgesamt 26 Programme des ESF auf Bundesebene stehen rund 2,7 Mrd. Euro in der aktuellen Förderperiode zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt jedes Bundesland über ein eigenes ESF-Budget. Die Gesamtumsetzung verantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

„ESF-Integrationsrichtlinie Bund“
Die „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ führt bewährte Ansätze der ESF-Programme aus 2007 – 2013 „XENOS-Integration und Vielfalt“ und „IdA-Integration durch Austausch“ fort. Mit ihr werden vor allem Projekte gefördert, die Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren. Die Einreichfrist für Anträge in diesem Förderprogramm endet am 6. Februar 2015.

Arbeitsagenturen, Jobcenter und Betriebe sollen bei der Durchführung der Projekte beteiligt werden. Gefördert werden sowohl nationale Kooperationsverbünde, die benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung und Arbeit bringen, als auch transnationale Mobilitätsmaßnahmen, in deren Rahmen die Zielgruppe z.B. ein Praktikum im europäischen Ausland absolviert.

„Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ)
Im Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) können aktuell Projektvorschläge bzw. Interessensbekundungen von Kommunen eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort erfolgen. Hierzu gehören u. a. alle relevanten kommunalen Fachämter (z.B. Fachbereiche für Stadtentwicklung, Arbeit und Soziales, Wirtschaftsförderung), Migranten­organisationen, Unternehmen und Jobcenter, Wohlfahrtsverbände und Vereine.

Tipps zur Antragstellung in EU-Förderprogrammen
Europäische Fördermittel ermöglichen nicht nur die Durchführung von Projekten, sie tragen auch zu einer Weiterentwicklung von Organisationen bei. Die folgenden Punkte sollten jedoch beachtet werden:

  • Die Ausrichtung auf europäische Fördergelder ist eine strategische Entscheidung: Nicht allein die Führungsebene, sondern das gesamte Team sollte den Prozess befürworten und unterstützen.
  • Wenn Sie sich für eine Antragstellung entscheiden, kontaktieren Sie im Vorfeld die jeweiligen Beratungsstellen. So können Sie prüfen, ob Ihr Projektvorhaben zum Förderprogramm passt und noch offene Fragen persönlich klären.
  • Sowohl in der Beantragung als auch in der Durchführung sind EU-Projekte sehr zeitintensiv. Planen Sie genügend Ressourcen ein und organisieren Sie vor allem Ihre Projektpartnerschaften rechtzeitig.

 

Weitere nützliche Quellen:

  • Interaktiver Überblick über alle ESF-Bundesprogramme 2014 – 2020:
    www.emcra.eu/esf
  • Der kostenfreie Newsletter „EU-Fördertipp“ informiert alle zwei Wochen über aktuelle Fördermöglichkeiten und gibt Tipps zur erfolgreichen Antragstellung:
    www.emcra.eu/foerdertipp
  • Übersicht über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
    www.foerderdatenbank.de
  • In der XING-Gruppe „EU-Fundraising“ (über 3.000 Mitglieder) können Sie sich zu aktuellen Neuigkeiten rund um das Thema EU-Fördermittel austauschen:
    www.xing.com/net/eufundraising

 

Über die Autorin:
Heike Kraack-Tichy ist Geschäftsführerin der emcra GmbH – Europa aktiv nutzen. emcra ist eines der führenden Weiterbildungs- und Beratungsunternehmen für europäische und nationale Fördermittel in Deutschland und berät Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen sowie die Sozialwirtschaft und den öffentlichen Sektor zu Fördermöglichkeiten, begleitet beim Prozess der Antragstellung und unterstützt durch umfangreiches Projekt- und Finanzmanagement. 
Weitere Informationen unter: www.emcra.eu

 

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