SAZ-News 2014.09

Big Data – Wie eine Supermarktkette in den USA die Schwangerschaft einer Teenagerin noch vor deren Vater entdeckte.

Big Data ist das große Thema, das zurzeit von allen Marketing-Experten heiß diskutiert wird. Von den einen als das allein glücklich machende Instrument für mehr Umsatz und mehr Kunden gepriesen, wird der Trend von anderen bereits als überholt erklärt. Klar ist aber, dass Big Data einen tiefen Einblick in das Verhalten von Kunden geben kann. Dies musste bereits vor zwei Jahren der Vater einer Teenagerin erfahren, der durch die Werbeaussendung eines Supermarktes erfahren durfte, dass seine Tochter schwanger war.

Rudi Klausnitzer: Das Ende des Zufalls. Wie Big Data uns und unser Leben vorhersagbar macht.

Gott würfelt nicht, hat Einstein einmal geschrieben. Und selbst wenn Gott würfeln sollte, wir sind ihm auf der Spur. Das meinen zumindest die Apostel der Big-Data-Bewegung, die Daten-Analysten, Statistiker und Computerspezialisten. Sie filtern aus der Datenflut, die wir in jeder Sekunde unseres Lebens produzieren, ein recht konkretes Bild von dem, was wir getan haben, gerade tun und vor allem tun werden.

Der Weg zu einem rechtlich einwandfreien Opt-In für Telefon- und Briefwerbung

Serie in drei Teilen.

Eine konsequente, strategisch geplante und nachhaltige Neukundengewinnung ist die Königsdisziplin im Dialogmarketing. Doch vor die erste Kontaktaufnahme hat der Gesetzgeber in der Regel die Werbeeinwilligung gesetzt. Im Kontakt mit unseren Kunden mussten wir immer wieder feststellen, dass sich um dieses Thema mehr Fragen, Mythen und Unsicherheiten ranken als Antworten und klare Informationen.

Wir haben daher den auf Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und zertifizierten Datenschutzbeauftragten Ralf Rösler gebeten, das Thema Werbeeinwilligung umfassend, verständlich und eindeutig aufzuarbeiten. In unserer dreiteiligen Serie erfahren Sie alles, was Sie zur Einholung eines rechtlich einwandfreien Opt-Ins für verschiedene Werbewege und Quellen einer Werbeeinwilligung wissen müssen.

Teil 1 führt Sie in das Thema ein und behandelt das Opt-In für Briefwerbung, Telefonwerbung Business to Consumer (B2C), Telefonwerbung Business to Business (B2B) und Telefon-Opt-In durch AGB.