Was geschieht mit Edathys Geld?

Von Elisabeth Lenz

JusticiaBisher einmalig in der Geschichte des Verdener Landgerichts: Der Kinderschutzbund Niedersachsen lehnte die ihm von Justitia zugesprochene Edathy-Geldauflage ab. © Fotolia.comDer Kinderschutzbund Niedersachsen will Sebastian Edathys Geld nicht, weil er sich daran stört, dass Edathys Geständnis gar kein Geständnis gewesen sein soll. Edathy hatte das Verdener Gericht kaum verlassen, da triumphierte er auf Facebook, sein Geständnis sei ja gar kein Geständnis gewesen. Viele Menschen fühlten sich von ihm verhöhnt und durch den „Deal“ um die Wahrheit betrogen.

„Uns hat die Absage des Kinderschutzbundes sehr überrascht. Denn die Zahlungen sind immer sehr begehrt“, sagt Katharina Krützfeld, Sprecherin des Landgerichts Verden. „Wir haben es noch nie erlebt, dass ein Empfänger das Geld nicht haben mochte. Aber wir respektieren die Entscheidung selbstverständlich.“ Der Kinderschutzbund sah in der Einstellung gegen Geständnis und Geldauflage „ein fatales Signal“ – und lehnte die 5.000 Euro ab.

Richter sind frei in ihrer Entscheidung, wem sie das Geld etwa bei Einstellung eines Verfahrens zukommen lassen wollen. Sie wählen den Zahlungsempfänger zumeist danach aus, dass ein „Sachzusammenhang“ zum vorgeworfenen Delikt zu erkennen ist, erklärt die Sprecherin. Für Zahlungen in Verfahren, in denen Kinder betroffen sind, werden daher zumeist Einrichtungen gewählt, die sich für den Schutz von Kindern einsetzen. „Dahinter steht ein Ausgleichsgedanke, es ist als eine Art Wiedergutmachung gedacht“, so Kürtzfeld. Im Fall Edathy jedoch hat es kein Urteil, sondern einen „Deal“ gegeben, eine Entscheidung, die das Rechtsempfinden vieler verletzt hat.

Fast sechs Millionen Geldauflagen nur in Niedersachsen

Allein im Bereich des Landgerichts Verden sind im Jahr 2013 insgesamt 140.000 Euro an gemeinnützige Vereine gegangen – darunter Zahlungen aus Bewährungsstrafen, Geldstrafen, Bußgeldern und Geldauflagen nach Verfahrenseinstellungen. Aus dem niedersächsischen Justizministerium heißt es, dass 2013 fast sechs Millionen Euro – genau 5.925.988,64 Euro – aus Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen geflossen sind. Davon gingen 928.000 Euro an die Opferhilfe, 116.000 Euro an den Weißen Ring und 188.960 Euro an den Kinderschutzbund.

Finanziell hat der Kinderschutzbund durch die Absage keinen Schaden genommen, denn in den vergangenen Tagen hat er nach eigenen Angaben rund 40.000 Euro an Spenden erhalten. Die Öffentlichkeit unterstützt somit die Handlungsweise des Kinderschutzbundes. Der demonstrative Verzicht auf die 5.000 Euro hat dazu geführt, dass über den Kinderschutzbund verstärkt berichtet wurde, er seine Ziele deutlich machen konnte und auf diese Weise sogar ein Vielfaches an Spenden erhielt. Der Kinderschutzbund macht damit deutlich, wie sinnvoll es ist, an den ethischen Zielen der Organisation festzuhalten, kritisch zu bleiben und sich für eine Spende nicht zu verbiegen.

 

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