Rechtliches

Der Weg zu einem rechtlich einwandfreien Opt-In für Telefon- und Briefwerbung

Serie in drei Teilen.

Eine konsequente, strategisch geplante und nachhaltige Neukundengewinnung ist die Königsdisziplin im Dialogmarketing. Doch vor die erste Kontaktaufnahme hat der Gesetzgeber in der Regel die Werbeeinwilligung gesetzt. Im Kontakt mit unseren Kunden mussten wir immer wieder feststellen, dass sich um dieses Thema mehr Fragen, Mythen und Unsicherheiten ranken als Antworten und klare Informationen.

Wir haben daher den auf Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und zertifizierten Datenschutzbeauftragten Ralf Rösler gebeten, das Thema Werbeeinwilligung umfassend, verständlich und eindeutig aufzuarbeiten. In unserer dreiteiligen Serie erfahren Sie alles, was Sie zur Einholung eines rechtlich einwandfreien Opt-Ins für verschiedene Werbewege und Quellen einer Werbeeinwilligung wissen müssen.

Teil 1 führt Sie in das Thema ein und behandelt das Opt-In für Briefwerbung, Telefonwerbung Business to Consumer (B2C), Telefonwerbung Business to Business (B2B) und Telefon-Opt-In durch AGB.