Nachlassmanagement (Teil 2)
Wenn eine Stiftung erfährt, dass sie Erbe eines Nachlassvermögens geworden ist, ist dies meistens ein Anlass zur Freude. Die Stiftung hat bewiesen, dass sie dem Erblasser den Eindruck von Erbwürdigkeit vermittelt hat, das Erbe bedeutet Anerkennung ihrer Arbeit. Es gibt dabei jedoch einiges zu beachten.
Im zweiten Teil der Serie zum Thema Nachlassmanagement erklärt Karin Kohler, was bei Immobilien und Wertpapieren zu beachten ist und was sonst noch zu beachten ist, wenn man ein Erbe antritt.